Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat die nötigen Vorkehrungen für die Abwicklung möglicher Insolvenzen und zur Sicherstellung der Kundengelder getroffen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Pauschalreisen und des daraus resultierenden höheren gesetzlich vorgeschriebenen Zielkapitals ist der Fonds gut ausgestattet, um auch größere Insolvenzfälle wie den von FTI Touristik zu bewältigen. Das aktuelle Fondsvolumen, das deutlich über die Zielmarke von 750 Millionen Euro hinausgeht, unterstützt diese Fähigkeit.
Es gibt derzeit keine feste Frist für die Rückzahlungen, da die genaue Dauer von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Abwicklungsdetails und der Menge der betroffenen Buchungen. Der Fonds steht in engem Kontakt mit FTI und anderen involvierten Parteien, um die benötigten Informationen zu sammeln und die Rückerstattung so schnell wie möglich zu ermöglichen. Die Rückzahlungen werden eingeleitet, sobald alle erforderlichen Daten vorliegen. Der DRSF arbeitet engagiert daran, betroffene Kunden zu kontaktieren und deren Ansprüche zu regulieren. Die genaue Zeitangabe, bis wann die Rückerstattungen abgeschlossen sein werden, kann jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben werden.
Zusätzlich dazu wurde klar gestellt, dass die Übernahme von Hotelkosten für Urlauber, die sich bereits am Reiseziel befinden, von keiner Begrenzung auf einen bestimmten Betrag geprägt ist (gilt nur für Pauschalreisen, da nur diese abgesichert sind). Ursprüngliche Begrenzungen auf 80 Euro pro Person und Nacht wurden korrigiert; es gilt nun eine uneingeschränkte Kostenübernahme, um sicherzustellen, dass Urlauber ihren Aufenthalt ohne finanzielle Unsicherheit fortsetzen können.