Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Einreise/Brexit
Personalausweise werden grundsätzlich nicht als Reisedokumente für EU-Bürger (außer für die Einreise nach Gibraltar) anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Ausnahmen bestehen für bestimmte EU-Bürger, die bereits einen Aufenthaltsnachweis für das Vereinigte Königreich besitzen, siehe Reisedokumente.
- Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen in das Vereinigte Königreich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.
- Informieren Sie sich auch im Brexit-Checker der britischen Regierung.
Reisedokumente
Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, derzeit noch, bald nur noch mit Visum
- Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja; derzeit noch, bald nur noch mit Visum; vereinzelt Probleme bei der Anerkennung von verlängerten Kinderreisepässen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Sie erkennt jedoch bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 bestimmte Ausnahmetatbestände an. So können EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Soweit in diesen Fällen beim Grenzübertritt der Personalausweis (und nicht der Reisepass) genutzt wird, sollte zwecks Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei zusätzlich zu den Reisepassdaten auch der Personalausweis mit dem digitalen Nachweis des Aufenthaltsstatus verknüpft sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. Ab dem 2. April 2025 ist jedoch für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen (siehe unten), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/Visum vorliegt.
In vielen anderen Fällen ist seit Oktober 2021 ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU- Studierende müssen vorab ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.
Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag auf eine ETA kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden.
Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) wird keine ETA benötigt.
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).
Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (zehn GBP).
Weitere Informationen und zu gegebener Zeit auch Links zur Beantragung des ETA bietet die britische Regierung.
Elektronische Visa (eVisa) für Aufenthalte über sechs Monate
Seit 1. Januar 2025 ersetzen elektronische Visa (eVisa) die bisherigen Nachweise des Einwanderungsstatus für Aufenthalte über sechs Monate im Vereinigten Königreich. Hierzu gehören z. B. die Biometric Residence Permit (BRP) bzw. Biometric Residence Card (BRC) sowie Visum-Vignettenaufkleber oder Einwanderungsstempel im Reisepass. Bis voraussichtlich Ende März 2025 können die bisherigen Dokumente (auch bei Gültigkeitsablauf im Dezember 2024) für den Nachweis eines weiter bestehenden Aufenthaltsstatus verwendet werden (z.B. bei der Abfertigung am Flughafen).
- Beachten Sie die Hinweise der britischen Regierung zu eVisa.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht - z. B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen -, sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
- Beachten Sie die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger.
- Lassen Sie sich von der geplanten Unterkunft schriftlich bestätigen, dass ein Aufenthalt alleinreisender Minderjähriger möglich ist.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, Jungferninseln (British Virgin Islands), Kaimaninseln (Cayman Islands), Montserrat, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha und Turks- und Caicosinseln
Anguilla
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Bermuda
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Visum
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.
Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare (siehe unten) vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden oder vorab online ausgefüllt werden können.
Online-Einreiseformular
Besucher können das bisherige Papierformular bei Einreise ausfüllen oder aber zur schnelleren Abfertigung am Flughafen die Bermuda Arrival Card vorab online ausfüllen. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Britische Jungferninseln (British Virgin Islands)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Online-Einreise- und Zollformular
Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und die Bestätigung entweder als Ausdruck mitführen oder auf dem Handy/mobilen Gerät speichern und bei Einreise vorzeigen. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Kaimaninseln (Cayman Islands)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Montserrat
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Online-Einreise- und Zollformular
Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und erhalten per E-Mail eine Bestätigung, die entweder als Ausdruck mitgeführt oder auf dem Handy/mobilen Gerät gespeichert und bei Einreise vorgezeigt werden muss. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung.
St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird ein „Visitor's pass“, gültig für drei Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Turks- und Caicosinseln
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Ein- bzw. Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA
Bei Ein- und Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Einfuhrbestimmungen
Seit Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Seit diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die
- aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
- aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.
Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.
Pflanzen und Lebensmittel
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Medikamente
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Tiere
Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:
- Mikrochip
- Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt, solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben.
- Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (fünf Tage) vor Einreise.
Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich.
Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
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Letzte Aktualisierung am 23.01.2025 um 22:00.