Indonesien: Was muss ich bei meiner Einreise beachten?

Jetzt Urlaub in Indonesien buchen

 

Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt

Siehe Aktuelles und Reiseinfos (Tourismusgebühr)

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja; Mindestrestgültigkeit sechs Monate bei Einreise.
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, mit Einschränkung: nur, wenn nicht verlängert/aktualisiert, siehe Hinweis Visum bei Einreise sowie Anmerkungen.

Anmerkungen:

Reisepässe und Kinderreisepässe müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert bzw. mit aktuellerem Bild versehen worden sein. Die indonesischen Grenzbehörden haben in mehreren solchen Fällen bereits die Einreise verweigert bzw. wurde durch Fluggesellschaften die Mitnahme nach Indonesien abgelehnt.

Pässe, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise benutzt werden. Die indonesischen Grenzbehörden verweigerten in diesem Kontext bereits in mehreren Fällen deutschen Staatsangehörigen die Einreise.

Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.

Seit Oktober 2025 müssen alle Passagiere, die über die internationalen Flughäfen in Indonesien einreisen, eine digitale Einreisekarte (arrival card) vorweisen. Diese kann 72 Stunden vor der geplanten Einreise über die Plattform All Indonesia online ausgefüllt werden und beinhaltet auch eine Zollerklärung, Papierformulare entfallen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem gültigen Reisepass je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder bei Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder müssen vor Einreise nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.

Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Wird eine möglicherweise erforderliche Arbeitserlaubnis nicht vor der Einreise eingeholt, ist bei der Einreise mit sofortigen Sanktionsmaßnahmen zu rechnen.

Weitere Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.

  • Bitte prüfen Sie bei Geschäftsreisen vor Einreise nach Indonesien, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen.

Visum bei Einreise („on Arrival“)

Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:

  • Reisepass (mindestens noch sechs Monate gültig)
  • Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
  • Visumgebühren in Höhe von 500.000 IDR

Das Visum bei Einreise ist bis zu 30 Tage gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Die Aufnahme von Freiwilligenarbeit ist mit einem Visum bei Einreise nicht gestattet.

Ein elektronisches Visum on Arrival kann bereits vor Einreise online bei der indonesischen Einwanderungsbehörde beantragt und bezahlt werden. Eine einmalige Verlängerung kann ebenfalls online beantragt werden. Im Rahmen der Visumsverlängerung ist die persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Einwanderungsbehörde zwecks Erfassung biometrischer Informationen erforderlich. Die Verlängerung sollte persönlich beantragt werden; es gibt Meldungen über betrügerische Aktivitäten von Visaagenturen.

Visum vor der Einreise

Ein vor der Einreise erteiltes Visum (kein elektronisches Visum bei Einreise) ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

  • für längerfristige Aufenthalte,
  • für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit sowie Freiwilligenarbeit),

Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer

Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.

Meldepflicht

Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.

Minderjährige

Informationen bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien werden auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien erteilt.

Einfuhrbestimmungen

Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung in Form eines QR-Codes vorgezeigt werden (siehe Anmerkungen).

Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien benutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 90 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrgebühren fällig werden.

Bargeld und Zahlungsmittel mit einem Gegenwert über 100 Mio. IDR (ca. 6.000 EUR) müssen bei Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.

Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln über dem Gegenwert von 100 Mio. IDR ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank of Indonesia erforderlich.

Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf bestimmt sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe Rechtliche Besonderheiten. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin um Auskunft gebeten werden.

Tiere

Informationen bezüglich der Mitnahme von Haustieren nach Indonesien stellen die Fluggesellschaften bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien auf Anfrage zur Verfügung.

Urlaubsangebote für deine Reise nach Indonesien findest du hier.


Letzte Aktualisierung am 22.02.2026 um 07:00.