Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, nur mit einem vor der Einreise in Deutschland durch die zuständige indonesische Auslandsvertretung erteilten Visum (siehe Visum bei Einreise); Die elektronische Beantragung des Visums bei Einreise über die entsprechende Webseite ist nicht möglich! Mindestrestgültigkeit sechs Monate bei Einreise.
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, mit Einschränkung: nur, wenn nicht verlängert/aktualisiert, siehe Hinweis Visum bei Einreise sowie Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Siehe Reiseinfos (Tourismusgebühr)
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert bzw. mit aktuellerem Bild versehen worden sein. Die indonesischen Grenzbehörden haben in mehreren solchen Fällen bereits die Einreise verweigert bzw. wurde durch Fluggesellschaften die Mitnahme nach Indonesien abgelehnt.
Die Website zur Beantragung des elektronischen Visums bei Einreise unterscheidet nicht nach Passart. Ein Antrag mit einem vorläufigen Reisepass kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft die Beförderung oder die indonesischen Behörden die Einreise verweigern.
Pässe, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise benutzt werden. Die indonesischen Grenzbehörden verweigerten in solchen Fällen bereits mehrfach deutschen Staatsangehörigen die Einreise.
Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.
Visum
Siehe Aktuelles (Tourismusgebühr)
Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem gültigen Reisepass je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder bei Einreise ein Visum bei Einreise erhalten oder vor Einreise nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.
Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Wird eine möglicherweise erforderliche Arbeitserlaubnis nicht vor der Einreise eingeholt, ist bei der Einreise mit sofortigen Sanktionsmaßnahmen zu rechnen.
Weitere Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.
- Bitte prüfen Sie bei Geschäftsreisen vor Einreise nach Indonesien, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Visum bei Einreise („on Arrival“)
Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
- Reisepass (mindestens noch sechs Monate gültig, kein vorläufiger Reisepass)
- Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
- Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Das Visum (Visum bei Einreise) ist bis zu 30 Tage gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien.
Ein elektronisches Visum bei Einreise kann bereits vor Einreise beantragt und bargeldlos bezahlt werden. Eine einmalige elektronische Verlängerung ist möglich.
Die Website zur Beantragung des elektronischen Visums bei Einreise unterscheidet nicht nach Passart. Ein Antrag mit einem vorläufigen Reisepass kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft die Beförderung oder die indonesischen Behörden die Einreise verweigern.
Visum vor der Einreise
Ein vor der Einreise erteiltes Visum (kein elektronisches Visum bei Einreise) ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
- für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (mindestens sechs Monate gültig).
- für längerfristige Aufenthalte,
- für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit),
Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.
Meldepflicht
Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.
Minderjährige
Informationen bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien werden auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien erteilt.
Einfuhrbestimmungen
Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung (elektronisches Zollformular) abgegeben werden; diese kann zur Verkürzung etwaiger Wartezeiten am Flughafen auch bereits zwei Tage vor der Einreise (derzeit nur Jakarta und Bali) erfolgen.
Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien benutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 90 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrgebühren fällig werden.
Bargeld und Zahlungsmittel mit einem Gegenwert über 100 Mio. IDR (ca. 6.000 EUR) müssen bei Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.
Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln über dem Gegenwert von 100 Mio. IDR ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank of Indonesia erforderlich.
Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf bestimmt sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe Rechtliche Besonderheiten. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden.
Tiere
Informationen bezüglich des Imports von Haustieren nach Indonesien stellen die Fluggesellschaften bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien auf Anfrage zur Verfügung.
Urlaubsangebote für deine Reise nach Indonesien findest du hier.
Letzte Aktualisierung am 23.01.2025 um 22:00.