Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende gezwungen, die Rückreise auf eigene Kosten anzutreten.
Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre Ausweise stets mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
Reisende werden dann visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.
Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 13 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 500 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.
Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.
Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
- Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit, die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
- Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 20.000 USD übersteigen, deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von 50.000 THB (ca. 1.300 EUR) bzw. 500.000 THB (ca. 13.000 EUR) oder mehr (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) zu deklarieren.
Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich.
Souvenirs
Die Ausfuhr bestimmter Lederprodukte (z.B. Elefant, Krokodil, Schlange) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES und sind evtl. verboten.
- Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf über das Washingtoner Artenschutzabkommen und die damit verbundenen Einfuhrbestimmungen zu informieren.
Zigaretten
Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.
Die Einfuhr sog. Verdampfer, z.B. E-Zigaretten (auch IQOS), E-Barakus und Zubehör nach Thailand ist verboten, siehe Rechtliche Besonderheiten - Rauchverbot/E-Zigaretten.
Drohnen
Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht für Drohnen drohen hohe Strafen, Rechtliche Besonderheiten - Drohnen.
Medikamente
Informationen zu Beschränkungen und Antragsformulare zur Medikamenteneinfuhr in englischer Sprache sind bei der thailändischen Narcotics Control Division erhältlich.
Heimtiere
Für die Einreise mit Heimtieren sind ein Formular des Thai Department of Livestock Development und ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss. Hunde und Katzen müssen geimpft sein. Weitere Informationen erteilt das Suvarnabhumi Airport Cargo Clearance Customs Office. Praktische Hinweise zu dem Thema finden sich auf den Webseiten der thailändischen Botschaften in Den Haag und Helsinki.
Urlaubsangebote für deine Reise nach Thailand findest du hier.
Letzte Aktualisierung am 23.01.2025 um 22:00.