Info zu Reisebeschränkungen
Das Deutsche Auswärtige Amt warnt derzeit vor Reisen nach Portugal, da es von Covid-19 betroffen ist und als Risikogebiet eingestuft wurde. Für Reisende aus Deutschland: Bitte beachte bei einer Reise nach Portugal unsere Hinweise für Reisen in Risikogebiete.
Bitte beachte, dass es derzeit aufgrund des Coronavirus zu verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbunden mit verlängerten Wartezeiten bei Reisen kommen kann. Die Häfen in Portugal sind aktuell für Kreuzfahrtschiffe gesperrt.
Sofern Du eine Reise bei uns nach Madeira gebucht hast, kannst Du diese Reise auch bei bestehender Reisewarnung antreten, da eine Reisewarnung kein Reiseverbot darstellt. Alternativ ist auch eine Umbuchung oder Stornierung möglich. Wir kontaktieren alle demnächst nach Madeira reisenden Kunden proaktiv von unserer Seite aus.
Infektionslage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, inzwischen auch auf Madeira, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde. Auch auf Madeira sind die Fallzahlen erheblich gestiegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für die Einreise benötigst du ein Einreiseformular. Dieses findest du hier.
Wir haben Dir für die einzelnen Gebiete entsprechende Hinweise für den Flug und die Einreise zusammengestellt, da diese teilweise voneinander abweichen:
Madeira:
- Bei der Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt.
- Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
- Auf Madeira gelten ab 5. bis vorerst 15. Januar 2021 nächtliche Ausgangssperren zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen.
- Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume sind auf Madeira mit maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn, sie gehören zum selben Haushalt.
Azoren:
- Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
- Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
- Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren musst du zusätzlich zu einem Formular einen Online-Fragebogen sowie einen negativen COVID-19-Test (PCR) vorgelegen, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
- Alternativ muss unmittelbar bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. In diesem Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses (i.d.R. 24 Stunden) in der gebuchten Unterkunft erforderlich
- Wenn dein Aufenthalt länger als 7 Tage ist, muss nach 6 Tagen ein weiterer Test durchgeführt werden
- Zur Weiterreise auf eine weitere Azoreninsel wird ebenfalls ein negatives Testergebnis benötigt
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden.
Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras. Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt.
Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Beschränkungen vor Ort
Generell
Es gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência), der wird bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird. Das Land ist in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt.
Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos)
- mit gemäßigtem Risiko (risco moderado),
- mit erhöhtem Risiko (risco elevado),
- mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie
- mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Nationale Regelungen, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind und ausführliche Regelungen je nach Landkreisen („concelhos“) und Risikostufen kann man auf der Webseite der portugiesischen Regierung nachlesen.
Ab dem 15. Januar 2021 ist für die Dauer von zunächst einem Monat ein weitgehender Lockdown des öffentlichen Lebens beschlossen worden.
- Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Banken-, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Minderjährigen oder aus Gründen höherer Gewalt erlaubt. Öffentliche Verkehrsmittel verkehren regelmäßig.
- Die Kontakte sind möglichst auf den eigenen Haushalt zu beschränken.
- Spaziergänge und sportliche Betätigung dürfen nur für kurze Dauer und im Umfeld der eigenen Wohnung erfolgen.
- Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen haben geschlossen.
- Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt.
- Kundenverkehr bei Behörden bedarf der vorherigen Terminvereinbarung. Gerichte, sowie Kindergärten und alle Bildungseinrichtungen sind geöffnet.
- Religiöse Feiern sind im Rahmen der Vorschriften der Gesundheitsbehörden möglich.
- Mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs sind gewerbliche Einrichtungen und Dienstleister geschlossen.
- Restaurants, Cafés und Bars können nur für außer Haus Verkauf und Lieferdienste geöffnet werden.
- Bei Hotels und Campingplätzen ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Madeira
Auf Madeira gelten bis vorerst 31. Januar 2021 montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen.
Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, sind auf Madeira mit maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Azoren
Auf den Azoren gelten seit 8. Januar 2021 bis auf weiteres strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Ebenso müssen Restaurants und Cafés in Gemeinden mit hohem Risiko um 15 Uhr schließen und in Gemeinden mit mittlerem Risiko um 20 Uhr (außer für Take-Away oder Lieferservice). Geschäfte und Einkaufszentren müssen in Gemeinden mit hohem Risiko um 20 Uhr werktags und um 15 Uhr am Wochenende schließen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Hygieneregeln
Bitte beachte, dass es im ganzen Land zu Einschränkungen kommen kann und eine Mundschutzpflicht herrscht. Für die Nichteinhaltung derer können Strafen von bis zu 350€ verhängt werden.
- Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
- Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen.
- Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Für spezielle Hygienemaßnahmen während deines Aufenthaltes in deinem Hotel kannst du dich auf der Website deines Hotels informieren.
Weitere, allgemeine Informationen findest du auch unter der Frage "Was muss ich bei meiner Anreise und im Urlaubsgebiet beachten?".