Türkei: Was muss ich bei meiner Reise beachten?

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Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei sowie der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen Vertretung und beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
  • Kinderreisepass: Ja

Beachten Sie bei Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer, dass das entsprechende Zielland u. U. eine andere Mindestrestgültigkeit (z. B. sechs Monate) des Reisedokuments verlangen kann.

Anmerkungen bei Einreise in die Türkei
Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich.

Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

  • Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.

Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer

Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist nicht möglich. Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die Mindestrestgültigkeit von sechs Monaten für das Zielland aufwiesen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.

Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
Die Befreiung von der Visumspflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.

Einreisekontrolle und Zurückweisungen

In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten).

Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, wurde seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang zu anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf.

Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

Längerfristiger Aufenthalt

Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Doppelstaater

Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist ggf. auch mit einem deutschen Pass möglich, die Ausreise sollte dann mit diesem Pass erfolgen.

Minderjährige

Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.

Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

Weiterreise in Nachbarländer

Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.

Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.

Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak hingewiesen.

Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien wird vor Reisen in dieses Land ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die Reisewarnung Syrien hingewiesen. Die syrische Regierung soll im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt haben, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.

Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 USD oder Gegenwert in TRY gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TRY in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.

Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.

Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):

  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR,
  • 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • 1 l Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 l Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie
  • fünf Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel,
  • 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee,
  • 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.

Einfuhr eines Fahrzeugs

Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Die Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung beträgt gemäß den türkischen Zollvorschriften innerhalb 180 Tagen insgesamt 90 Tage. Diese Frist kann auf einmal oder geteilt in Anspruch genommen werden.

Auch wird seitens der türkischen Zollverwaltung kein Formular mehr ausgehändigt, da die Registrierung des Fahrzeuges nach Überführung in die vorübergehende Verwendung elektronisch erfolgt und mit dem jeweiligen Reisedokument des Fahrers verknüpft wird.

Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der Verwendungsfrist nach dem türkischen Zollgesetz geahndet wird.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

Weitergehende Informationen hierzu sowie ein Leitfaden zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen sind im Zollwegweiser der türkischen Zollverwaltung zu finden.

Heimtiere

Die Einfuhr von bis zu zwei Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisenden ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Bei Hunden sind einige Rassen (Kampfhunde) verboten und sie müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein.
Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist hilfreich. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft ist dringend zu empfehlen.

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Letzte Aktualisierung am 15.07.2024 um 22:00.