Info zu Reisebeschränkungen
- Deutschland: Seit dem 20.11. gilt für die gesamte Türkei eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Solltest du bei ltur eine Reise in die Türkei mit Abreisedatum bis einschließlich 31. Dezember gebucht haben, wirst du von uns kontaktiert.
- Österreich: Für die gesamte Türkei gilt die Sicherheitsstufe 6 (Reisewarnung). Vor Reisen in die Türkei wird aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gewarnt.
Infektionslage
Regionale Schwerpunkte von Covid-19 Erkrankungen sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium.
Einreise
Neu ab 30.12.2020: PCR Testerfordernis bei Einreise
- Bei Einreise in die Türkei auf dem Luft-, Land- und Seeweg muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen.
- Wird bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorgelegt, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet, die entweder am angegebenen Zielort (Hotel, Wohnung) oder, falls dazu keine Angaben vorliegen, in einer staatlichen Einrichtung zu verbringen ist. Nach sieben Tagen erfolgt ein PCR-Test und bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne. Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in Großbritannien, Dänemark oder Südafrika aufgehalten haben, gilt diese Quarantänepflicht unabhängig von einem negativen Testergebnis bei Einreise.
Diese Bestimmungen gelten bis zum 1. März 2021. - Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
- Anders als in anderen Ländern ist eine Online-Vorabregistrierung zur Einreise mit speziellem QR-Code für die Türkei derzeit nicht notwendig.
Transit
- Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich.
Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. - Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per App angefordert werden.
Beschränkungen vor Ort
- Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
- Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten grundsätzlich nicht für Touristen, örtliche Ausnahmeregelungen sind möglich.
- Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
- Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
- Für das Betreten von Einkaufszentren, Zügen und Bussen ist ein HES-Code erforderlich, den man als Tourist per App anfordern kann.
Hygieneregeln
- Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
- Informiere dich über die an deinem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
- Halte Dich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen.
- Informiere dich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
- Achte auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolge zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktiere bitte das Gouverneursamt deines Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
Ausreise
- Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben.
- Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Rund um den PCR Test vor Abreise
Du kannst in deinem Urlaubshotel, in Testzentren in deinem Urlaubsort sowie an den Flughäfen einen PCR-Test durchführen lassen. Dein Hotel sowie unsere Mitarbeiter vor Ort werden dich dabei unterstützen und notwendige Informationen zur Verfügung stellen.
Maximal 48 Stunden vor Ihrer Abreise muss der Test durchgeführt werden. Du kannst dich direkt z.B. direkt bei Ankunft an der Hotelrezeption für den Test vormerken lassen, der auch in deinem Hotel von medizinischem Fachpersonal vorgenommen wird. Es ist geplant feste Sprechstunden in den Hotels einzuführen.
An den Flughäfen oder in Testzentren ist leider keine Vorab-Anmeldung möglich. Hier ist mit Wartezeit vor Ort zu rechnen, weshalb eine Anmeldung und Durchführung des Tests im Hotel empfohlen wird.
Der Test darf nicht älter als max. 48 Stunden vor deiner Abreise erfolgt sein.
Das Testergebnis liegt aufgrund der Testmethodik teilweise erst nach 24 Stunden vor.
Du kannst dich jederzeit gegen eine Gebühr von 30 Euro im Hotel und Flughafen oder von 15 Euro in den Testzentren testen lassen. Bitte beachten: Bei Flughäfen und Testzentren ist keine Vorab-Anmeldung möglich, daher spart ein Test im Hotel Zeit.
Spätestens vor Abreise zum Flug erhältst du eine E-Mail oder SMS mit dem Testergebnis. Du musst dich bei der Durchführung des Tests registrieren und eine E-Mailadresse oder Handynummer angeben.
30 Euro pro Person in deinem Urlaubshotel und am Flughafen oder 15 Euro in den Testzentren in deinem Urlaubsort. Die Kosten musst du selbst tragen.
Bei positivem Testergebnis (Covid-19 wurde diagnostiziert)
Dein Testergebnis wird an das Gesundheitsministerium gemeldet und du musst dich in deinem Urlaubshotel unverzüglich in Quarantäne begeben. Dein Urlaubshotel sowie unsere Mitarbeiter vor Ort werden dich unterstützen, eine medizinische Versorgung ist durch das Hotel gewährleistet.
Gegen die Kosten einer Quarantäne kannst du dich versichern.