Dominikanische Republik: Was muss ich bei der Einreise beachten?

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Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Dominikanischen Republik sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular („E-Ticket“) ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Bei Einreise zu touristischen Aufenthalten müssen ausländische Reisepässe der EU, Großbritanniens, Kanadas, USA, etc. lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts in der Dominikanischen Republik vorweisen. Diese Regelung ist zunächst bis zum 30. November 2024 befristet. Zudem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.

Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden.
Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

Längerfristiger Aufenthalt

Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich.

Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen.

Nach Angaben der dominikanischen Migrationsbehörde kann der illegale Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen.

Minderjährige

Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder die (auch) die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils.

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten in einem solchen Fall allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung der Sorgeberechtigten bzw. des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt.

Heimtiere

Für die Einreise mit Heimtieren ist ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, welches innerhalb von 72 Stunden vor Abflugdatum ausgestellt wurde. Dieses muss den Namen und die Adresse des Besitzers sowie die vollständige Identifizierung des Tieres enthalten und zertifizieren, dass das Haustier frei von ansteckbaren Krankheiten ist, gegen Tollwut geimpft wurde, gegen interne und externe Parasiten behandelt wurde und aus einem Gebiet kommt, in dem in den letzten 60 Tagen keine für die Art bedeutsamen Krankheiten aufgetreten sind.

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Letzte Aktualisierung am 08.12.2024 um 15:00.