Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Malediven sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Einreise
Die elektronische Einreiseerklärung muss 96 Stunden vor Abflug (auf der Webseite steht genau „96 Stunden zur Abflugszeit, zwischen Ankunft und Abflug“) auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt und abgeschickt werden.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten innerhalb ihrer ursprünglichen Gültigkeitsdauer möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein, sofern verlängert oder aktualisiert. Einreise nur mit Kinderreisepass ohne Verlängerung/Aktualisierung möglich.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise grundsätzlich noch mindestens sechs Monate gültig sein. Auf Grund einer vorübergehenden Maßnahme der maledivischen Behörden müssen Reisedokumente derzeit bei Einreise nur noch mindestens einen Monat gültig sein. Die aktuell geltenden Bestimmungen veröffentlicht das Department of Immigration.
Die Einreise mit Reisedokumenten (siehe Kinderreisepass), die verlängert oder aktualisiert wurden, ist nicht möglich.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven kostenfrei erteilt.
Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (in den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das „Department of Immigration and Emigration“ in Malé erteilt.
Die Buchung eines touristischen Aufenthalts von einer Dauer, die 30 Tage überschreitet, erfolgt daher auf eigenes Risiko. Die Überschreitung der Visumfrist von 30 Tagen ohne genehmigte Verlängerung kann zu hohen Geldstrafen und zu einem Einreiseverbot führen.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Department of Immigration.
Längerfristiger Aufenthalt
Bei Arbeitsaufnahme in den Malediven, z.B. in den Hotels, sollten Arbeitnehmer darauf achten, ihren Reisepass nicht dem Arbeitgeber über längere Zeit auszuhändigen, da der Pass häufig bei Arbeitsstreitigkeiten als Druckmittel verwendet wird.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist daher eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst oder mit einer englischen Übersetzung versehen sein. Die Einfuhr nicht verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt keinen Beschränkungen. Allerdings wird auch hier empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Medikamente, z.B. gegen Magenprobleme oder Kopfschmerzen handelt.
Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen. Ebenfalls verboten ist der Import von Götterabbildungen wie z.B. Buddha-Statuen. Derartige Waren können jedoch bei der Einreise gegen Quittung am Flughafen an einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden.
Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden.
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Letzte Aktualisierung am 15.07.2024 um 22:00.