Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kubas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung mit Informationen zu Einreise und Zollangaben verpflichtend online innerhalb von 48 Stunden vor dem Check-in über das System D`Viajeros abzugeben.
Visum
Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist nur mit Visum in Form einer sogenannten „Touristenkarte“ möglich. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland, einigen Fluggesellschaften am Flughafen sowie bei kommerziellen Anbietern im Internet erhältlich. Verschiedene Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch ggf. nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen. Die Verlängerung der Touristenkarte um weitere 90 Tage ist grundsätzlich möglich. Ob dem Antrag stattgegeben wird, liegt im Einzelfall jedoch im Ermessen der kubanischen Behörden.
Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.
Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit
Reisende, die sowohl die deutsche als auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Die Benutzung kubanischer Reisepässe bei Ein- und Ausreise ist für diesen Personenkreis Pflicht. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft bei evtl. Haftfällen ist nicht möglich.
Minderjährige
Probleme bei der Ein- und Ausreise ausländischer minderjähriger Reisende, wenn diese nicht von beiden Erziehungsberechtigten begleitet werden, konnten bis jetzt nicht beobachtet werden. Minderjährige Reisende, die auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen dagegen zur Ausreise eine notarielle Genehmigung, wenn sie nicht von beiden Sorgeberechtigten auf ihrer Reise begleitet werden.
Erfassung biometrischer Daten
Bei der Einreise nach Kuba werden am Flughafen im Rahmen der Kontrolle des Visums bzw. der Touristenkarte Gesichtsfotografien der Einreisenden gefertigt.
Krankenversicherungspflicht
Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise nach Kuba einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.
Zum Nachweis genügen in der Regel Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Reisende sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden.
Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.
Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten bieten Asistur bzw. CubaInfo.
Ein- und Ausreise über die USA
Achtung: Reisende, die sich - auch zu touristischen Zwecken - am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen vor Reisebeginn ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten. Reisende sollten rechtzeitig vor Reisebeginn zu diesem Thema mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufnehmen.
Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten von den USA nach Kuba. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn sie unter eine der 11 von den US-Behörden festgelegten Kategorien fallen, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Kubareisende sind nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.
US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen.
Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines.
- Informieren Sie sich über die aktuellen US-Bestimmungen zur Ein- und Ausreise nach/von Kuba, diese können sich auch kurzfristig ändern.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von 5.000 USD aber deklariert werden. Bei Ausfuhr von mehr als 5.000 USD ist vorab eine Genehmigung der kubanischen Zentralbank einzuholen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Es sollten stets nur Gegenstände zum persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.
Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) können Zollabgaben erhoben werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Die Einfuhr von Drohnen ist verboten. Auch E-Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.
Ausfuhrbestimmungen
Es können bis zu 20 lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu 50 Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als 50 Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.
Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Webseite des kubanischen Zolls erhältlich.
- Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Dies kann auch auf Münzen älterer Prägung zutreffen. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige CUP, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.
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Letzte Aktualisierung am 15.07.2024 um 22:00.