Seychellen: Was muss ich bei meiner Einreise beachten?

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Einreisehinweise vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Seychellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Reisende müssen vor Abflug eine digitale Einreisegenehmigung (Travel Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu Unterkunft und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu 12 Stunden dauern. Ohne Einreisegenehmigung kann die Einreise verweigert werden.

Eine gültige Reiseversicherung muss ebenfalls vorliegen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens bis zum Ende der geplanten Reisedauer und Rückkehr in das Heimatland gültig sein.

Reisende müssen vor Abflug eine digitale Einreisegenehmigung (Travel Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Die Bearbeitung kann bis zu 12 Stunden dauern. Ohne Einreisegenehmigung kann die Einreise verweigert werden. Eine gültige Reiseversicherung muss ebenfalls vorliegen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.

Weitere Informationen bietet das seychellische Außenministerium.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen und Landeswährung können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch bei Beträgen über (vergleichbar) 10.000 USD deklariert werden.

Landeswährung darf nur bis zu einem Betrag von 2.000 SCR (entspricht ca. 115 EUR) ein- bzw. ausgeführt werden.

Erlaubt ist die Mitnahme von Spirituosen (auch Wein, Bier, Starkbier, Port), Parfüms und Tabak:

  • 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
  • 2 l Spirituosen und 2 l Wein/Bier
  • 200 ml Parfüm oder Eau de Toilette

Persönliches Eigentum, welches bei der Ausreise wieder ausgeführt werden soll, wird nicht besteuert. Zusätzlich zu den oben angegebenen Duty-Free-Bestimmungen, darf jeder Besucher zollfrei eine Video- und Kameraausrüstung, Musikinstrument, tragbare elektronische oder elektrische Geräte, Sportausrüstung und andere Gegenstände des Freizeitbedarfes einführen.

Die Einfuhr von Waffen, Munition, Schreckschusspistolen, Drogen, Giftstoffen, radioaktiven Substanzen, FCKW-Gasen, Falschgeld, pornografischem Material, Tarnkleidung, Fahrzeugteilen, Abfällen, Tierfellen, Palmen und Tabakersatzprodukten ist verboten. Die Einfuhr von E-Zigaretten für den persönlichen Bedarf ist erlaubt.

U.a. für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen, Tieren und Tierprodukten, Gefahrenstoffen, Pyrotechnik, Mineralstoffen, pharmazeutischen Artikeln und Funkausrüstung ist eine Genehmigung durch die entsprechenden Behörden erforderlich.

Weitere Informationen bietet die Seychelles Revenue Commission.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen ist neben einem Mikrochip, einer mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alten Tollwutimpfung, einem Gesundheitsattest, einem Tollwut-Titer-Test, einer anti-parasitären Behandlung auch eine Einfuhrgenehmigung sowie Quarantäne erforderlich. Der Aufenthalt der Tiere auf den Inseln muss eine Zeit von sechs Monaten überschreiten.

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Letzte Aktualisierung am 15.07.2024 um 22:00.