Was bedeutet TUI PROTECT? (Serviceversprechen DE und AT)

TUI PROTECT 

TUI PROTECT ist im Reisepreis inkludiert für TUI Gäste, die bis zwischen dem 01.11.2021 und dem 31.10.2023 in den Urlaub reisen und greift nicht nur für Neubuchungen, sondern auch für Gäste, die ihren Urlaub bereits gebucht haben*.

 

Was bedeutet TUI Protect?

TUI PROTECT ist ein Serviceversprechen, das TUI seinen Kunden gibt. Mit TUI PROTECT bieten wir Sicherheit, denn durch das Serviceversprechen sind Sie vor zusätzlich entstehenden Kosten durch eine Corona Infektion geschützt – und das kostenlos. Es handelt sich dabei NICHT um eine Versicherung.

 

Das Wichtigste im Überblick:

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Bitte beachte, TUI PROTECT ersetzt keine klassische Reiseversicherung. Wir empfehlen dir weiterhin ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung.

Mehr Informationen zu TUI PROTECT findest du hier.

 

 

Ungeachtet von TUI PROTECT empfehlen wir dir auch weiterhin den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung. Mit einer TUI CARD oder airtours CARD erhältst und bis zu 5 Mitreisende deinen Reiseschutz übrigens zu einem unschlagbar günstigen Preis.

 

*Das TUI PROTECT Service Versprechen gilt für alle Anreisen vom 01.11.2021 bis 31.10.2023 für alle Pauschalreisen, Hotelbuchungen sowie Rundreisen der TUI Deutschland GmbH inkl. der Marken XTUI, LTUR und airtours sowie für Buchungen von Fly&Mix. Ausgeschlossen sind die Produkte von TUI Cars, TUI Camper, TUI Ticket Shop, Veranstaltungstickets, VERS[4u], TUI Villas, atraveo, TUI Cruises, airtours private travel und Nur- Flug Buchungen über TUI.com. Ebenso ausgeschlossen von TUI Protect sind Angebote der FTI Touristik GmbH.


*** Keine Kostenübernahme erfolgt in folgenden Fällen: 1. Quarantäne-Anordnung gilt allgemein für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet; 2. Quarantäne-Anordnung wird ausgesprochen, weil Sie zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist oder von einem bestimmten Ort gekommen sind; 3. Quarantänehotel wird behördlich vorgegeben. Hinweis: Können Unterkunftsleistungen aufgrund der individuellen Quarantäne nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, berechtigt dies nicht zu Mängelansprüchen.